Strafverteidigung

Wirtschafts- und Steuerstrafsachen

In den Bereichen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht finden Sie bei uns exzellente Rechtskenntnisse, wirtschaftliches Verständnis für komplexe Sachverhalte und absolute Diskretion. Rechtsanwältin Dr. Miluscheva ist Fachanwältin für Strafrecht und darüber hinaus Zertifizierte Verteidigerin für Wirtschaftsstrafrecht (DSV). Die Zertifizierung wurde ihr im Jahre 2020 vom Deutscher Strafverteidiger Verband e.V. aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse in Wirtschaftsstrafsachen verliehen. In engmaschiger Zusammenarbeit mit den betroffenen Firmeninhabern entwickelt Dr. Miluscheva Ihre Verteidigungsstrategie. Dabei betrachtet sie es als ihre Aufgabe, zur Klärung von Rechtsfragen aus anderen Rechtsgebieten (Arbeits-, Handels- oder Familienrecht) erfahrene Rechtsanwälte aus unserem Netzwerk hinzuzuziehen. Bei Fragen zu anderen Rechtsordnungen (Bulgarien, Österreich, Schweiz oder Lichtenstein) können wir uns jederzeit vertrauensvoll an unsere Kooperationspartner im entsprechenden Land wenden.

In unserer international ausgerichteten Kanzlei sind fernmündliche Beratungen und Gespräche mit unseren Mandanten selbstverständlich. Unabhängig davon, an welchem Ort Sie sich befinden, wenn Sie von einem Ermittlungsverfahren gegen Sie Kenntnis erlangen, steht Ihnen Rechtsanwältin Dr. Miluscheva auf Anfrage für eine Audio-/Videokonferenz gerne zur Verfügung.

In der Praxis setzen wir uns regelmäßig mit folgenden strafrechtlichen Vorwürfen auseinander:

  • Steuerhinterziehung, leichtfertige Steuerverkürzung (§ 370 AO)
  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (§ 266a StGB)
  • Subventionsbetrug gemäß § 264 StGB
  • Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) und Bankrott (§ 283 StGB)
  • Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 261 StGB)
  • Unrichtige Darstellung (§§ 331 ff. HGB)
  • Kreditbetrugs (§ 265 b StGB)
  • Bestechung und Bestechlichkeit (§ 299 StGB)
  • Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB)
  • Strafbare Kennzeichenverletzung (§ 143 MarkG)

Bei steuerlichen und buchhaltungstechnischen Fragen erlauben wir uns, auf die Kompetenz von Steuerberatern und Buchhaltungsexperten zurückzugreifen. Die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten werden von uns in die Entwicklung und Durchsetzung der Verteidigungsstrategie miteinbezogen.

Im Zusammenhang mit den staatlichen Unterstützungsleistungen (z.B. Soforthilfen, Überbrückungsgelder etc.) aufgrund der Corona-Pandemie erlangt der Straftatbestand des Subventionsbetrugs besondere Relevanz. Die Beschränkungen des Soziallebens haben zur Folge, dass viele Gewerbetreibende und Freiberufler in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. Das vereinfachte und unbürokratische Subventionsverfahren eröffnete die Gefahr der Überkompensierung. In der Regel enthalten die Bewilligungsbescheide die Auflage, wesentliche Veränderungen im Vergleich zum prognostizierten Verlauf der Geschäftsentwicklung zu melden und ggf. zu viel gewährte Unterstützungsgelder zurückzuzahlen. In vielen Bundesländern wurden bereits Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Missbrauchs der staatlichen Unterstützungsleistungen. Wir halten uns kontinuierlich auf dem neusten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung und können Ihnen bei Strafverfahren wegen Subventionsbetrugs helfen.

Bundesländer haben aber bereits erste Strafverfahren wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs im Rahmen der Corona-Soforthilfe-Beantragung eingeleitet.

Die Beachtung der Bestimmungen über den Schütz der persönlichen Daten begleitet den geschäftlichen Alltag. Wir vertreten Ihre Interessen in Bußgeld- und Strafverfahren wegen Verletzung des Datenschutzes. Folgende datenschutzrechtliche Verbotstatbestände können als Ordnungswidrigkeit oder Straftat verfolgt und geahndet werden:

  • unzulässige Erhebung von personenbezogenen Daten gegen den Willen des Betroffenen,
  • unberechtigte Weitergabe von nicht allgemein zugänglichen personenbezogenen Daten an Dritte,
  • Erschleichung einer Datenübermittlung,
  • Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken trotz Widerruf des Betroffenen,
  • Verstoß gegen die Informationspflicht bei Kenntnis unrechtmäßiger Datenerhebung etc.

Eine Verurteilung wegen einer Straftat aus dem Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts kann verheerende finanzielle Konsequenzen auslösen. Aus diesem Grund haben wir uns zur Regel gemacht, die vermögensabschöpfenden Maßnahmen (Verfall, Einziehung von Tatprodukten und –mittel, Wertersatz) gleich ins erste Beratungsgespräch einzubeziehen. Außerdem bieten wir kompetente Vertretung bei Durchsetzung gegen Sicherungsmaßnahmen wie Pfändung von Konten, Sicherstellung von PC, Laptops, Handys etc.

Bei uns sind nicht nur Ihre rechtlichen, sondern auch Ihre finanziellen Interessen in guten Händen. Nutzen Sie unsere Kompetenz und Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und lassen Sie uns zusammen die erfolgreiche Strategie für Ihre berufliche Existenz entwickeln.

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