Gebühren
Unsere Leistungen sind ihren Preisen wert.
Täglich bekommen wir zehnfache Anfragen und Hilferufe. Einerseits möchten wir jedem Mandanten aufmerksam zuhören, bestmöglich vertreten und umfassend informieren. Andererseits sind unsere Kapazitäten und Energie begrenzt und können deshalb nicht jedes angetragene Mandat annehmen.
Sie möchten uns mit der Verteidigung in einem Strafverfahren beauftragen? Es handelt sich um eine wichtige Angelegenheit mit weitreichenden Folgen für ihre persönliche und berufliche Existenz? Dann lassen Sie uns ein vertrauensvolles Erstberatungsgespräch führen, in dem Sie uns Ihre Sicht der Dinge schildern und Ihre Fragen stellen, bevor Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Die Beratungsgebühr beträgt 297,50 €.
Das Gespräch gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre/n künftige/n Verteidiger/in kennenzulernen und eine erste fachliche Einschätzung zu bekommen. Entschließen wir uns nach dem Erstgespräch, Ihr rechtliches Problem gemeinsam zu lösen, wird die Beratungsgebühr auf das Honorar für unsere weitere Tätigkeit angerechnet. Nach dem Erstberatungsgespräch erhalten Sie von uns ein individuell zugeschnittenes Vergütungsangebot, welches auf der Basis des geschätzten Arbeitsaufwandes und des ortsüblichen Stundensatzes erstellt wird.