Strafverteidigung
Straßenverkehrsstrafsachen
In Strafsachen oder Bußgeldsachen, die mit dem Straßenverkehr verbunden sind, können Sie sich auf die sichere Einschätzung und die langjährige Erfahrung von Rechtsanwältin Dr. Miluscheva und Advokat Valeriya Dimitrova-Filipova verlassen.
Gegenstand des strafrechtlichen Vorwurfs bilden regelmäßig folgende Verkehrsstraftaten:
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Trunkenheit im Verkehr
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr
- Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§§ 315 b, 315 c StGB)
Falls Sie z. B. einen Strafbefehl erhalten haben, beraten wir Sie über die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und übernehmen Ihre Verteidigung im Gerichtsverfahren. Drohen Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungsgeld, gar Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis, hilft Ihnen unsere Kanzlei, etwaige Sanktionen zu vermeiden oder wenigstens abzumildern. Ist es zum Ernstfall gekommen, hilft sie bei der Wiedererlangung des Führerscheins. Mehr Informationen zum Fahrverbot finden Sie in der Rubrik Infothek.
Auch bei folgenden Ordnungswidrigkeiten können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden:
- - Verstößen gegen Abstandsvorschriften
- - Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
- - Untersagung der Weiterfahrt aufgrund Fahrzeugmängel
- - Geschwindigkeitsüberschreitung
- - A-Verstößen und B-Verstößen in der Probezeit
- - Rotlichtverstößen
- - Überschreiten der Fristen für Haupt- und Abgasuntersuchung
- - Transport von Gefahrgut
- - Geschwindigkeitsüberschreitung
- - Ladungssicherung und Überladung etc.
Bei Bußgeldbescheiden behalten wir einerseits die beruflichen Konsequenzen eines Fahrverbots und andererseits die Prozesskosten stets im Blick. Als Mandant bekommen Sie bei uns wirtschaftlich durchdachte Lösungsvorschläge und Information über den möglichen Verfahrensausgang.