Strafverteidigung

Straßenverkehrsstrafsachen

In Strafsachen oder Bußgeldsachen, die mit dem Straßenverkehr verbunden sind, können Sie sich auf die sichere Einschätzung und die langjährige Erfahrung von Rechtsanwältin Dr. Miluscheva und Advokat Valeriya Dimitrova-Filipova verlassen.

Gegenstand des strafrechtlichen Vorwurfs bilden regelmäßig folgende Verkehrsstraftaten:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr
  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§§ 315 b, 315 c StGB)

Falls Sie z. B. einen Strafbefehl erhalten haben, beraten wir Sie über die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und übernehmen Ihre Verteidigung im Gerichtsverfahren. Drohen Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungsgeld, gar Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis, hilft Ihnen unsere Kanzlei, etwaige Sanktionen zu vermeiden oder wenigstens abzumildern. Ist es zum Ernstfall gekommen, hilft sie bei der Wiedererlangung des Führerscheins. Mehr Informationen zum Fahrverbot finden Sie in der Rubrik Infothek.

Auch bei folgenden Ordnungswidrigkeiten können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden:

  • - Verstößen gegen Abstandsvorschriften
  • - Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
  • - Untersagung der Weiterfahrt aufgrund Fahrzeugmängel
  • - Geschwindigkeitsüberschreitung
  • - A-Verstößen und B-Verstößen in der Probezeit
  • - Rotlichtverstößen
  • - Überschreiten der Fristen für Haupt- und Abgasuntersuchung
  • - Transport von Gefahrgut
  • - Geschwindigkeitsüberschreitung
  • - Ladungssicherung und Überladung etc.

Bei Bußgeldbescheiden behalten wir einerseits die beruflichen Konsequenzen eines Fahrverbots und andererseits die Prozesskosten stets im Blick. Als Mandant bekommen Sie bei uns wirtschaftlich durchdachte Lösungsvorschläge und Information über den möglichen Verfahrensausgang.

Transport- und Speditionsstrafsachen

Beim Transport- und Speditionsrecht handelt es sich um ein besonderes und hochkomplexes Rechtsgebiet, das spezielle Fachkenntnisse erfordert. Heutzutage ist die Grenzüberschreitung selbstverständlich und alltäglich, zieht aber die Pflicht mit sich, sowohl nationale Vorschriften als auch eine Fülle europarechtlicher Bestimmungen und internationaler Abkommen zu beachten. Unsere Kanzlei ist seit 2008 intensiv in diesem Bereich tätig und verfügt über das erforderliche Fachwissen, um eine optimale Lösung für Ihre Probleme zu finden. Als Kanzlei für Strafrecht bearbeiten wir schwerpunktmäßig straf- und bußgeldrechtliche Fälle, insbesondere diejenigen, die im grenzüberschreitenden Transportverkehr auftreten.

Seitens der Polizeibehörden und des Bundesamtes für Güterverkehr werden regelmäßig und bundesweit verdachtsunabhängige Kontrollen durchgeführt. Die fehlende Kenntnis der verwaltungsrechtlichen Vorschriften könnte zu Verstoßen und Verhängung von erheblichen Bußgeldern führen. Wir beraten Sie über die vorschriftsgemäße Ausrüstung der Fahrzeuge, die mitzuführenden Dokumente, die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer etc. Bei Bußgeldbescheiden und Ordnungswidrigkeitsverfahren überprüfen Rechtsanwältin Dr. Miluscheva oder Advokat Valeriya Dimitrova-Filipova die Rechtslage und bieten kompetente Beratung über die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels an. Unsere Dienste stehen Ihnen vor/nach der fraglichen Kontrolle, im Anhörungsverfahren, nach Zugang des Bußgeldbescheides oder im Gerichtsverfahren zur Verfügung.

In unserer täglichen Arbeit beschäftigen wir uns regelmäßig mit folgenden Konstellationen:

  • Verstoß gegen Zollbestimmungen
  • Sicherstellung und Beschlagnahme des Transportgutes
  • Steuerordnungswidrigkeiten im Reiseverkehr
  • Ordnungswidrigkeiten nach dem Fahrpersonalgesetz (FPersG) und der Fahrpersonalverordnung (FPersV)
    • Nichteingabe der Unternehmenskarte
    • Überschreiten der Fristen für den Datendownload vom Massenspeicher
    • Kein fristgerechter Datendownload von der Fahrerkarte
  • Verstöße gegen die Vorschriften über Beladen und Ladungssicherung
  • Verfallanordnung
  • Untersagung der Weiterfahrt etc.

Namhafte europäische Transportunternehmen überlassen uns die Bearbeitung ihrer deutschen Angelegenheiten und profitieren von unserem schnellen Service für das Transportgewerbe. Alle Transportunternehmen erhalten von uns (i.d.R.) innerhalb 24 Stunden nach Zugang der relevanten Fallunterlagen unsere Ersteinschätzung und Empfehlung. Nach Mandatsübernahme wird Ihnen einen persönlichen Ansprechpartner zugewiesen, der Ihre Firmendaten pflegt und bei telefonischen Anfragen kurzfristig Auskunft über den Stand Ihrer laufenden Angelegenheit sowie zu etwaigen rechtlichen Fragestellungen erteilen kann.

Durch frühestmögliche Einschaltung von Rechtsanwältin Dr. Miluscheva nach Eintritt eines Transport- oder Verzögerungsschadens, einer Verkehrskontrolle oder sonstigem Vorfall sichern Sie sich von Anfang an das ganze Spektrum ihres Wissens und ihrer Erfahrung.

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