Strafverteidigung

Europäische und internationale Strafsachen

Unsere Dienstleistungen im Bereich des europäischen und internationalen Strafrechts zeichnen die Kanzlei auf dem deutschen Anwaltsmarkt aus. Wir beraten unsere Mandanten in deutscher, bulgarischer, englischer und italienischer Sprache und glauben inzwischen die Kultur der unterschiedlichen europäischen Nationen zu kennen. Dr. Miluscheva promovierte im Bereich des europäischen Strafrechts zum Thema Die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls im Spannungsfeld zwischen effektiver Strafverfolgung und Betroffenenschutz ab. In ihrer Arbeit widmet sie sich dem ewigen Dilemma zwischen der Sicherheit und der Freiheit – einer Abwägung, die in jedem Strafverfahren eine Rolle spielt. Ihr fachlicher Hintergrund wird zudem durch regelmäßige Fortbildungen zu aktuellen Themen aus den Gebieten des deutschen und europäischen Straf- und Strafverfahrensrechts abgerundet.

Stellen sich Fragen zum italienischen, österreichischen, schweizerischen oder liechtensteinischen Recht, werden diese in Zusammenarbeit mit erfahrenen Kooperationspartnern im entsprechenden Land begutachtet. Fragen zum bulgarischen Straf- und Strafverfahrensrecht werden innerhalb des Kanzleiteams mithilfe unserer Kollegen beantwortet, die in Bulgarien Rechtswissenschaften studiert bzw. praktiziert haben.

Im Bereich des europäischen und internationalen Strafrechts umfasst unsere Tätigkeit u. a. folgende Komplexe:

Europäischer Haftbefehl

  • Drohende Überstellung zwecks Strafverfolgung oder Strafvollstreckung
  • Übergabehindernisse:
    • Verurteilung in einem anderen Mitgliedstaat wegen derselben Handlung,
    • fehlende beiderseitige Strafbarkeit, Verjährung
    • fehlende Strafmündigkeit
    • Nichteinleitung eines Verfahrens oder Verfahrenseinstellung etc.
    • Aussetzung der Übergabe aus humanitären Gründen
    • Schutz des Betroffenen im Übergabeverfahren (Grund- und Menschenrechtsvorbehalt)

Strafverteidigung von Ausländern

  • Rechte von EU-Ausländern im deutschen Strafverfahren (Dolmetscher im Strafverfahren)
  • Doppelbestrafung und Mehrfachverfolgung
  • Haftempfindlichkeit
  • Straftaten nach dem Ausländer- und Asylverfahrensgesetz
  • Absehen von Vollstreckung bei Auslieferung
  • Überstellung zur Strafvollstreckung
  • Abweichende Wertvorstellungen als Strafzumessungsgrund
  • Ausländische Vorstrafen

Strafverteidigung bei Auslandstaten

  • Tatortstrafbarkeit
  • Verwertung ausländischer Ermittlungserkenntnisse
  • Nichtauslieferung
  • Ausländische Straffreistellungsgründe
  • Strafzumessungsfragen

Strafverfahren in mehreren Staaten

  • Schutz vor mehrfacher Strafverfolgung
  • Zuständigkeitskonflikte bei konkurrierenden Strafgewalten
  • Das Verbot der Doppelbestrafung: international/europäisch/national
  • Anrechnung von U-Haft/ Auslieferungshaft
  • Einstellung bei Auslieferung und Ausweisung
  • Strafklageverbrauch

Im Mittelpunkt der Strafverteidigung in diesem Bereich stehen der Schutz und Durchsetzung der europäischen Grund- und Menschenrechte. Dr. Miluscheva vertritt auserwählte Mandanten in Strafsachen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg und dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg.

Unsere Kanzlei ist international ausgerichtet. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen auf dem zwischenstaatlichen bzw. mehrstaatlichen Strafrechtsverkehr.

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