Strafverteidigung

Betäubungsmittelstrafsachen

Die kompetente und effektive Strafverteidigung kann gerade im Bereich der Betäubungsmittel weder an der Universität noch am Schreibtisch erlernt werden. Die psychologischen und taktischen Fähigkeiten, die unabdingbare Prämisse für die erfolgreiche Strafverteidigung in Betäubungsmittelverfahren bilden, sind zum einen Begabung und zum anderen Übungssache. Dr. Miluscheva freut sich über eine gesunde Mischung aus lebhafter Phantasie, Aufgeschlossenheit und beachtenswerter praktischer Erfahrung. Sie ist bundesweit in mittelgroßen und großen Verfahren wegen des Verdachts eines Vergehens bzw. Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz tätig und kennt viele Eigentümlichkeiten der Drogenszene.

In diesem Bereich übernehmen wir Ihre Vertretung und Verteidigung u.a. in folgenden Fällen:

  • Gewerbsmäßiges, bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
  • Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
  • Führen eines Fahrzeugs unter Betäubungsmitteleinfluss
  • Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln
  • Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige
  • Ein- und Ausfuhr, Durchfuhr von Betäubungsmitteln
  • Sonstiges Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln
  • Verstoß gegen Arzneimittelgesetz

Bei Fällen des grenzüberschreitenden Betäubungsmittelverkehrs erweist sich die Kenntnis der europarechtlichen Aspekte in der Praxis oft entscheiden für den Ausgang des Verfahrens.

Ein Lebenssachverhalt kann mehrere Rechtsordnungen berühren, etwa weil die Betäubungsmittel aus der Türkei, über Bulgarien, durch Deutschland, nach Holland transportiert worden sind. Aus rechtlicher Sicht stellt sich die Frage nach dem anwendbaren Recht und dem zuständigen Gericht. Unsere multilinguale Kanzlei zeichnet sich gerade durch Kenntnis des europäischen und internationalen Strafrechts aus, das beim Lösen der vorgenannten Probleme maßgeblich ist.

Gerade bei Strafverfahren wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in mehreren EU-Mitgliedstaaten können Sie von den theoretischen und praktischen Kenntnissen von Dr. Miluscheva im Umgang und Durchsetzung der nationalen und europäischen Grund- und Menschenrechten profitieren.

Folgende Themen gehören aus unserer Sicht zum regulären Beratungsgegenstand in diesem Bereich:

  • Aufklärungshilfe und Kronzeugenregelung
  • Verwertung von TKÜ-Ergebnissen
  • Einsatz Verdeckter Ermittler und V-Leute
  • Beweisverbote hinsichtlich früherer Angaben
  • Doppelbestrafungsverbot
  • Überstellung zur Strafvollstreckung
  • Therapie statt Strafe

Die effektive Verteidigung beginnt bereits im Ermittlungsverfahren und erfordert das Treffen strategisch richtiger Entscheidungen in jedem Verfahrensstadium. Profitieren Sie von unseren beachtenswerten Erfahrungen und detaillierten Kenntnissen im Spezialbereich des Betäubungsmittelstrafsachens.

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