Strafverteidigung

Cyber- und Internetstrafsachen

Die Verteidigung auf dem Gebiet der sogenannten Computerkriminalität gehört zu unseren anspruchsvollsten und gleichzeitig spannendsten Aufgaben. Unsere Kanzlei ist wie dafür geschaffen: wir befürworten die Digitalisierung, sind offen für Neuerungen und freuen uns, wenn wir die Möglichkeit bekommen, uns kreativ zu betätigen. Auf dem Gebiet der Strafverteidigung bei Vorwürfen aus dem Bereich Cybercrime kommt der Verteidiger mit dem Wissen, das an den Hochschulen gelehrt wird, nur bedingt weiter. Um der Hypothese der Strafverfolger erfolgreich entgegentreten zu können, muss der Verteidiger die virtuelle Realität und die IT-Technik verstehen. Rechtsanwältin Dr. Miluscheva verfügt über beachtenswerte Erfahrungen auf dem Bereich der bundesweiten Verteidigung in Cyber- und Internetstrafsachen. Allerdings kennt sie die Grenzen ihrer juristischen Expertise und lässt sich von IT-Fachleuten beraten, welche das Funktionieren der spezifischen technischen Vorgänge bereichsspezifisch erläutern können. Die meisten Sachverhalte können mithilfe erfahrener IT-Spezialisten aus dem kanzleiinternen Netzwerk aufgearbeitet werden. Bei Bedarf können wir auch externe IT-Sachverständige zurate ziehen und eigene Ermittlungen anstellen.

In unserer international ausgerichteten Kanzlei sind fernmündliche Beratungen und Gespräche mit bestehenden und neuen Mandanten selbstverständlich. Unabhängig davon, an welchem Ort Sie sich befinden, wenn Sie von einem Ermittlungsverfahren gegen sich Kenntnis erlangen, steht Ihnen Rechtsanwältin Dr. Miluscheva auf Anfrage für eine Audio-/Videokonferenz gerne zur Verfügung.

Im Cyberspace gelten dieselben Strafgesetze, die auch sonst anwendbar wären. Die Virtualisierung und die globale Vernetzung führen dazu, dass programmierte Handlungen unabhängig vom realen Ort durchgeführt werden können, weshalb sich stets Fragen nach der anwendbaren Rechtsordnung stellen. Mit der Verlagerung vieler Aktivitäten in den Cyberspace werden auch die Grenzen des Erlaubten und die Erscheinungsformen der strafbaren Handlungen übertragen. Unter Cyber- und Internetstraftaten gehören klassischerweise all diejenigen Delikte, die sich gegen das Internet, Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten (Datenbeschädigung, Hacking, DDoS – Attacken etc.) Unter Cybercrime im weiteren Sinne versteht man Straftaten, bei denen die Informations- und Kommunikationstechnik zur Planung, Vorbereitung und Ausführung für herkömmliche Kriminaldelikte eingesetzt wird, wie zum Beispiel Betrugsdelikte, Kinderpornografie, Cyber-Grooming oder Cyber-Mobbing.

Der Bereich Cybercrime entwickelt sich stetig und stellt uns fortwährend vor neue Herausforderungen. Bislang konnten wir praktische Erfahrungen bei der Verteidigung gegen folgende Vorwürfe sammeln:

  • Betrug durch Anlageplattformen für Kryptowährung, binäre Optionen, CFDs und andere Finanzinstrumente (durch Broker, Trader, Call-Center-Agenten etc.)
  • Bildung krimineller Vereinigungen gemäß § 129 StGB
  • Betrügerisches Erlangen von Kraftfahrzeugen gemäß § 263a StGB
  • Kreditbetrug gemäß § 263a StGB
  • Betrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten gemäß § 263a StGB
  • Leistungskreditbetrug gemäß § 263a StGB
  • Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen gemäß § 263a StGB
  • Überweisungsbetrug gemäß § 263a StGB
  • Fälschung beweiserheblicher Daten und Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung gemäß §§ 269, 270 StGB
  • Besitz, Verbreitung und Veräußerung von kinderpornographischen Schriften
  • Ausspähen und Abfangen von Daten gemäß §§ 202a, 202b StGB

Im Bereich der Computerkriminalität gehören Sachverhalte mit Auslandsbezug zur Tagesordnung. Die internationale Ausrichtung unserer Kanzlei ermöglicht uns täglich den Blick über die Deutschlands Grenzen hinaus. Rechtsanwältin Dr. Miluscheva hat auf dem Gebiet des europäischen Strafrechts promoviert und kennt sich mit der Thematik des europäischen Haftbefehls und der europäischen Ermittlungsanordnung aus. Diese Maßnahmen werden von den Strafverfolgungsbehörden im Bereich der Computerkriminalität häufig ergriffen.

Bestimmte Erscheinungsformen der Computerkriminalität strahlen auf den gesamten deutschsprachigen Raum aus. In manchen Fällen werden Strafanzeigen aus verschiedenen Orten Deutschlands gestellt und vielerorts Ermittlungen geführt. Um den Herausforderungen dieser spezifischen Kriminalitätsart gerecht werden zu können, haben viele Länder so genannte Zentralstellen Cybercrime eingerichtet. Die Zentralstellen sind u. a. zuständig für die Verfolgung von Allgemeindelikten, bei denen das Internet als Tatmittel eingesetzt wurde und ein hohes Maß an technischer Beweisführung erforderlich ist, soweit es sich jeweils um Verfahren von besonderer Bedeutung, besonderer Schwierigkeit und/oder von besonderem Umfang handelt. Dank unserer Kooperationspartner können wir unseren Mandanten eine intensive Betreuung vor Ort auch dann anbieten, wenn die Untersuchungshaft weit weg von unserem Kanzleisitz vollzogen wird.

Unabhängig davon, an welchem Ort der Welt Sie sich befinden, finden Sie bei uns ein dynamisches Team aus Rechtsanwälten und IT-Experten, das Ihnen vertrauensvoll in den schwierigen Stunden zur Seite steht.

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