Infothek

Vorladung von der Polizei erhalten – was muss ich tun?

Autor: Rechtsanwältin Dr. Maria Miluscheva, Fachanwältin für Strafrecht


Was ist eine Vorladung

Eine Vorladung ist eine Aufforderung zum persönlichen Erscheinen vor einer staatlichen Stelle. In der Regel bekommt man die Vorladung per Post, aber es kann auch vorkommen, dass man von der Polizei telefonisch vorgeladen wird. Üblicherweise wird in dem polizeilichen Brief der Vorfall genannt, zu dem man befragt werden soll. Aus dem Schreiben kann auch entnommen werden, ob man an der Vernehmung als Zeuge oder Beschuldigter teilnehmen soll.

Was muss man tun, wenn man als Zeuge geladen ist

Im Internet gibt es viele Beiträge, in denen behauptet wird, dass man vor der Polizei nicht erscheinen müsse. Diese Aussage ist nicht mehr aktuell, da die Strafprozessordnung im August 2017 geändert wurde. Nach der aktuellen Gesetzeslage muss ein Bürger, der als Zeuge vorgeladen wird, zur Polizei gehen und eine Aussage machen, wenn der polizeilichen Vorladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. Leistet man der Vorladung ohne entschuldigenden Grund keine Folge, können Ordnungsgelder oder gar die Verhaftung der Person angeordnet werden.

Wir können für Sie die Vorladung prüfen und Ihre Rechte und Pflichten klären.

Eine Zeugenvernehmung kann unter Umständen in eine Beschuldigtenvernehmung umkippen. So z.B. können Fragen gestellt werden, deren Beantwortung Sie selber verdächtig macht. Es kann sich auch herausstellen, dass Sie oder nahe Angehörige von Ihnen in der Situation, die aufgeklärt werden soll, eine Straftat begangen haben. Wenn das Risiko besteht, dass während der Vernehmung Tatsachen ans Licht kommen, die einen Verdacht gegen Sie begründen können, dann sollen Sie sich vor der Vernehmung unbedingt anwaltlich beraten lassen.

Mehr Informationen über die Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechte des Zeugen finden Sie hier: Rechte und Pflichten des Zeugen im deutschen Strafprozess .

Was muss man tun, wenn man als Beschuldigter geladen ist

Wenn Sie eine Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung erhalten, dann müssen Sie einen kühlen Kopf bewahren und nichts überstürzen.

Die Vorladung bedeutet, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft. Die Strafverfolgungsbehörden haben Sie unter Verdacht genommen, dass Sie eine Straftat begangen haben. In der Betreffzeile des Ladungsschreibens ist die rechtliche Einordnung der Tat genannt, der Sie verdächtigt werden. Manchmal werden die Tatzeit und der Tatort genannt, so dass man sich ungefähr vorstellen kann, um welchen Vorfall es sich handelt. In der Regel haben Sie aber keine Ahnung, welche Beweise die Polizei gegen Sie bereits erhoben hat und warum man der Überzeugung zuneigt, dass Sie die Strafgesetze verletzt haben. Wenn Sie in dieser ungewissen Situation zur Polizei gehen und Ihre Sicht der Dinge schildern, laufen Sie Gefahr, Ihre Verteidigung erheblich zu erschweren. Bei der polizeilichen Befragung kann man sich sehr schnell in Widersprüche verwickeln oder Tatsachen angeben, die widerlegt werden können. Im schlimmsten Fall kann die Vernehmung so schief verlaufen, dass Ihre Glaubwürdigkeit verloren geht, selbst wenn Sie unschuldig sind. Deshalb ist beim Erhalt einer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung besondere Vorsicht geboten. Sie müssen weder vor der Polizei erscheinen noch irgendwelche Angaben machen. Das Grundgesetz garantiert Ihnen das Recht zu schweigen. Machen Sie davon Gebrauch und haben Sie keine Angst davor, dass Ihr Schweigen zu Ihrem Lasten ausgelegt werden kann.

Unser anwaltlicher Rat

Nehmen Sie jede Vorladung ernst und erscheinen Sie lieber nicht unvorbereitet zu dem Termin bei der Polizei. Erreicht Sie eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, empfiehlt es sich unbedingt, einen Strafverteidiger zu konsultieren. Durch die Aussage bei der Polizei werden meistens die Weichen des Strafverfahrens gestellt. Machen Sie lieber keine Fehler und gehen Sie nicht alleine zur Polizei. Als Beschuldigter bekommen Sie keine Akteneinsicht und haben keine Kenntnis von der Beweislage. Ein Strafverteidiger kann die Ermittlungserkenntnisse einsehen und zusammen mit Ihnen die Verteidigungsstrategie entwickeln. Hier finden Sie weitere Informationen zur polizeilichen Vorladung: https://www.koerperverletzung.com/vorladung-polizei/