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Fußballspiele und Straftaten

Autorin: Rechtsreferendarin Sanja Stolac (Anwaltsstation)



Bis zum 14. Juli 2024 ist Europa Fußball. Und das haben wir so sehr in Zeiten der Unsicherheit, der Zukunftsangst und der Unstabilität benötigt. Für einen Monat dreht sich in Europa alles vor allem um den Ball. Die erste Etappe der Fußball-Europameisterschaft zeigt eindeutig wie sehr die Europäer diese Events notwendig hatten – die Anspannung, die Freude und einfach Loslassen von den täglichen Sorgen. Gerade wegen dieser beispiellosen Stimmung kann man leicht vergessen, dass man sich auch an gewisse Regeln halten muss, damit man auch das nächste Spiel ungestört genießen kann.

Bis jetzt ist die Bilanz jedoch ganz positiv: Nur wenige Straftaten wurden während der ersten Phase des Turniers registriert. Ganze 17.000 Polizisten sind gerade unterwegs, um die Sicherheit der Stadionbesucher, beim Public Viewing in den Großstädten und vor allem nach den Spielen zu gewährleisten. Und trotzdem: Manchmal kann alles schnell aus den Rudern geraten.

So etwa nach dem Spiel zwischen Kroatien und Italien, welches in Leipzig stattfand. Es ging dabei richtig wild zu. Das Spiel endete unentschieden, doch den Fans der beiden Länder schien das nicht zu gefallen. Es kam zu einer Schlägerei (https://www.bg-anwalt.de/infothek/strafrecht/koerperverletzung_und_schlaegerei.html), deren Bilanz mehrere Verletzte waren. Die Polizei ermittelte gegen mindestens elf Tatverdächtige.

Welche Situationen können zu einer Strafermittlung führen? Worauf soll man beim Stadionbesuch, beim Public Viewing, Fanmärschen und Autokorsos achten, damit man die Europameisterschaft problemlos bis zum ersehnten Finale genießen kann. Dieser Artikel fasst das Wichtigste zusammen!

Mögliche Straftaten in Übersicht

Welche Straftaten sind im Rahmen eines Fußballspiels zu erwarten sind. Zu nennen sind vor allem:


  • Landfriedensbruch, §§ 125, 125a StGB

  • Körperverletzung, §§ 223 ff. StGB

  • Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB

  • Beleidigung, § 185 StGB

  • Widerstand gegen bzw. Angriff auf Vollstreckungsbeamte, §§ 113, 114 StGB



Das ist natürlich bei Weitem nicht alles, doch somit sind die häufigsten Straftaten abgedeckt. Und hier gehen wir etwas detaillierter in die einzelnen Themen ein: Landfriedensbruch liegt vor, wenn sich eine Person an Gewalttätigkeiten einer Menschenmenge gegen andere Menschen oder Sachen beteiligt. Genauso verhält es sich im Fall von Körperverletzungen, wobei die Körperverletzung ohne den Einsatz von Waffen sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren sanktioniert werden kann (https://www.bg-anwalt.de/infothek/strafrecht/koerperverletzung_und_schlaegerei.html).

Ein Sonderfall der Körperverletzung ist die Beteiligung an einer Schlägerei (https://www.bg-anwalt.de/infothek/strafrecht/koerperverletzung_und_schlaegerei.html). Der Unterschied zum Landfriedensbruch ist, dass im Rahmen der Schlägerei ein Mensch gestorben sein oder eine schwere Körperverletzung erlitten haben muss. Eine schwere Körperverletzung ist beispielsweise der Verlust eines Körperglieds oder des Sehvermögens.

Eine Beleidigung ist schnell geschehen und liegt etwa vor, wenn sich Fußballfans gegnerischer Mannschaften gegenseitig Schimpfwörter an den Kopf werfen. Die Beleidigung wird jedoch nur auf Antrag verfolgt. Das bedeutet, dass der beleidigte Fan bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft Strafantrag stellen müsste.

Während der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte noch Geld- und Freiheitsstrafe (bis zu drei Jahren) zulässt, kommt bei einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte nur noch eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren in Betracht.

Dieser kurze Überblick zeigt, dass man in bestimmten Situationen während des Sport-Events des Jahres den rechtlichen Beistand eines Strafverteidigers benötigt. Unsere Kanzlei ist auf die Verteidigung in allgemeinen und besonderen Strafsachen spezialisiert.

Stadionverbot - ewiges Spielende

Neben den dargelegten strafrechtlichen Sanktionen kommt aber auch noch die Verhängung eines Stadionverbotes in Betracht.

Die Missachtung des Stadionverbots ist ein Fall des Hausfriedensbruchs nach §§ 123 f. StGB und kann mit Freiheits- oder Geldstrafe bestraft werden. Zu beachten ist, dass im Rahmen des Stadionverbots sowohl das Stadion selbst als auch der Bereich um das Stadion herum nicht betreten werden dürfen. Auch bei der diesjährigen Europameisterschaft in Deutschland kam es zu einem Aufsehen erregenden Stadionverbot: Der Youtuber Marvin Wildhage schaffte es, verkleidet als das EM-Maskottchen „Albärt“ und mit gefälschter Akkreditierung auf dem Stadion in München eine spektakuläre Show beim EM-Auftaktspiel in München abzuziehen. Für UEFA eine Blamage, da die Sicherheit offensichtlich nicht auf dem erwünschten Niveau war. Für Marvin aber ist es ein riesiger Erfolg, der ihm Millionen von Klicks zusicherte. Weitere EM-Spiele wird er live nicht verfolgen können, denn das Stadionverbot gegen ihn wurde bundesweit verhängt, aber sein Ziel hat der Blogger mehr als erfolgreich erreicht.

Gegen ein rechtswidriges Stadionverbot kann man vorgehen. Man bekommt meistens die Möglichkeit einer Anhörung. Da das Stadionverbot aber meist nach einer begangenen Straftat ausgesprochen wird, sollte man im Rahmen der Anhörung kein Geständnis abgeben, es sei denn, dass man dies bereits im Rahmen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens getan hat. Doch auch in diesen Fällen ist der rechtliche Rat von einem Anwalt ratsam.