Strafverteidigung

Handels- und Gesellschaftsrecht

Rechtsanwältin Dr. Miluscheva bietet Beratung und anwaltliche Vertretung bei der Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften (UG, GmbH), Vereinen und Stiftungen an. Vor der Entwurfserstellung des Gesellschaftsvertrags oder der Gründungsurkunde wird mit dem Mandanten ein Beratungsgespräch durchgeführt und die Vor- und Nachteile der gesetzlich vorgesehenen Gründungsformen erörtert. Dadurch wird dem Mandanten ermöglicht, diejenige Gründungsform zu wählen, die den Bedürfnissen und Anforderungen seines geschäftlichen Vorhabens am besten entspricht. In einem nächsten Schritt wird geklärt, ob die geplante Tätigkeit einer behördlichen Erlaubnis bedarf und ggf. welche Maßnahmen für deren zügige Erteilung ergriffen werden sollen. Die Mitarbeiter von Rechtsanwältin Dr. Miluscheva übernehmen die Organisation des Gründungsverfahrens, vereinbaren einen Notartermin und helfen bei der Überwindung von administrativen Hindernissen. Das Dienstleistungsangebot der Kanzlei schließt auch die Vermittlung eines Firmensitzes, die Eröffnung eines Firmenkontos u. a. ein.

Rechtsanwältin Dr. Miluscheva berät und vertritt Sie ebenso bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Rechte als Teilhaber bzw. Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft oder anderen Teilhabern bzw. Gesellschaftern. Auch bei Beendigung und Auflösung ist Rechtsanwältin Dr. Miluscheva behilflich und berät Sie insbesondere auch im Falle der Insolvenz, auf welchem Weg sich persönliche und wirtschaftliche Nachteile vermeiden lassen.

Die Beratung kann in Deutsch, Bulgarisch, Italienisch oder Englisch erfolgen.

Im Bereich des Gesellschaftsrechts verfügt Rechtsanwältin Dr. Miluscheva über langjährige Erfahrung im Umgang mit rechtlichen Fragen mit internationalem Bezug. Darunter fallen Gesellschaftsgründungen durch ausländische Bürger, Niederlassung von ausländischen Gesellschaften im Inland, Aktivitäten von inländischen Gesellschaften im Ausland etc.

Die Beratung und Vertretung bezieht sich insbesondere auf:

  • Faktische Gesellschaften / Miteigentümerstellung / Miterbenstellung
  • Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
  • Handelsgesellschaften wie
  •       • Offene Handelsgesellschaft
          • Kommanditgesellschaft
          • Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Gesellschaftsrechtliche Mischformen
  • Gesellschafterversammlungen
  • Minderheitenrechte
  • Gesellschafterrechte
  • Beendigung / Auflösung / Insolvenz

Falls Sie eine Gesellschaft in Deutschland gründen möchten, fragen Sie nach unseren Pauschalangeboten, die sämtliche anwaltlichen, organisatorischen und Dolmetscher- und Übersetzungskosten abdecken.

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