Gebühren

Unsere Leistungen sind ihren Preisen wert.

Täglich bekommen wir zehnfache Anfragen und Hilferufe. Einerseits möchten wir jedem Mandanten aufmerksam zuhören, bestmöglich vertreten und umfassend informieren. Andererseits sind unsere Kapazitäten und Energie begrenzt und können deshalb nicht jedes angetragene Mandat annehmen.

Sie möchten uns mit der Verteidigung in einem Strafverfahren beauftragen? Es handelt sich um eine wichtige Angelegenheit mit weitreichenden Folgen für ihre persönliche und berufliche Existenz? Dann lassen Sie uns ein vertrauensvolles Erstberatungsgespräch führen, in dem Sie uns Ihre Sicht der Dinge schildern und Ihre Fragen stellen, bevor Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Die Beratungsgebühr beträgt 190,00 € zzgl. MwSt. Das Gespräch gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre künftige Verteidigerin kennenzulernen und eine erste fachliche Einschätzung zu bekommen. Entschließen wir uns nach dem Erstgespräch, Ihr rechtliches Problem gemeinsam zu lösen, wird die Beratungsgebühr auf das Honorar für unsere weitere Tätigkeit angerechnet. Nach dem Erstberatungsgespräch erhalten Sie von uns ein individuell zugeschnittenes Vergütungsangebot, welches auf der Basis des geschätzten Arbeitsaufwandes und des ortsüblichen Stundensatzes erstellt wird.

Bei Fällen aus den Bereichen des Transport- und Speditionsrechts und Straßenverkehrsrecht bestimmen sich unsere Gebühren i. d. R. nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Über die Höhe der Gebühren informieren wir Sie gerne, nachdem wir die Unterlagen geprüft haben und den Streitwert bestimmen konnten.

In Angelegenheiten aus dem Bereich des deutschen und bulgarischen Familienrechts beträgt unsere Beratungsgebühr 190,00 € zzgl. MwSt. Unsere Erfahrung zeigt, dass durch die erste Beratung die Weichen für die künftige Vorgehensweise gestellt werden. In einem offenen Gespräch können Sie uns Ihre Interessen eröffnen und wir zeigen Ihnen z. B. die Möglichkeiten auf, ein Scheidungsverfahren in Deutschland oder Bulgarien durchzuführen. Somit erhalten Sie von uns eine objektive Einschätzung der Erfolgsaussichten Ihres Vorhabens aus Sicht des bulgarischen und des deutschen Rechts und dürfen selber die Wahl treffen, ob Sie Ihre Forderungen lieber in Deutschland oder in Bulgarien durchsetzen wollen. In beiden Fällen können Sie auf unseren Rat zählen und auf unser Netzwerk mit kompetenten Kollegen vor Ort zugreifen. Die Höhe der Gebühren bemisst sich i. d. R. nach dem deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Bei umfangreichen und komplexen Fällen favorisieren wir den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung, welche Ihren Interessen und unserem Aufwand gerecht wird.